Der Weg zu Ihrem Treppenlift!

1.  Kostenloses persönliches Beratungsgespräch

 

Ein persönliches Gespräch ermöglicht es uns, auf Ihre Vorstellungen und Wünsche zum Erwerb einer Treppenliftanlage einzugehen. Unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten in Ihrem Haus/ Wohnung, der von Ihnen gedachten Nutzungsdauer des Liftes, Ihrer Erwartungen hinsichtlich des Liefertermins sowie Ihrer finanziellen Möglichkeiten und Zahlungswünsche können wir einen Treppenlift auswählen, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

 

2.  Das Treppenaufmaß

 

Die Vermessung der Treppe mittels Laser- und Fototechnik, die Prüfung und Einschätzung der Materialbeschaffenheit der Treppe und ggf. des Mauerwerkes sowie eine Dokumentation der Treppe auf Bildern sind Voraussetzung für die Erstellung einer ingenieurtechnischen Zeichnung.

 

Das Treppenaufmaß führen wir im Laufe des persönlichen Kundengespräches durch, da deren Ergebnisse in die Auswahl der für Sie geeigneten Treppenliftanlage miteinfließen. Zudem sparen Sie wertvolle Zeit bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme.

 

 

3.  Beantragung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

 

Sind Sie bereits pflegebedürftig oder haben Sie auf Grund Ihres Krankheitsbildes die Möglichkeit, eine Pflegestufe zu erhalten oder haben eine bereits beantragt, müssen Sie die Kosten für einen Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen nicht allein tragen. Ihre zuständige Pflegekasse kann Ihnen einen Zuschuss von bis zu 4.000,--€ je Pflegebedürftigen im Haushalt, maximal bis 16.000,--€ bei Wohngemeinschaften mit 4 Anspruchsberechtigten oder mehr (siehe §40 SGBXI) gewähren, wenn der Einbau des Treppenliftes als Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes notwendig ist. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Sie wegen Ihres Krankheitsbildes nicht mehr alle lebensnotwendigen Bereiche in Ihrem Haus/ Wohnung nutzen können oder sich Ihre Lebens- und Wohnumstände (Lebensqualität) zu Ihrem persönlichen Nachteil erheblich verschlechtern.

 

Die Beantragung eines Zuschusses bei der zuständigen Krankenkasse (Pflegekasse) sollte immer im Vorfeld der geplanten Umbauten erfolgen (siehe Pflegekassenzuschuss).

 

Hierzu beraten wir Sie gern und erledigen mit Ihnen gemeinsam die Formalitäten.  Alternativ beraten und helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung anderer Fördermöglichkeiten, wie z.B. der günstigen KFW-Darlehen.

 

 

4.  Produktion Ihres Treppenliftes

 

Nachdem Sie Ihre Zusage auf eine Förderung oder Finanzierung erhalten haben, leiten wir Ihren Auftrag/ Ihre Bestellung an das Herstellerwerk zur Produktion weiter. Haben Sie keine Förderung oder Finanzierung beantragt, gehen Ihre Unterlagen nach der Vertragsunterzeichnung unter Einhaltung Ihrer Widerrufsfrist direkt an den Hersteller.

 

 

5.  Abstimmung des Liefer- und Einbautermins

 

Sobald wir über die Fertigstellung des Treppenliftes informiert werden, stimmen wir mit Ihnen nochmals den Termin für die Anlieferung und den Einbau der Liftanlage ab.


 

6.  Einbau des Treppenliftes mit Unterweisung und Probefahrt

 

Je nach Liftanlage benötigen wir für den Einbau 2 bis 6 Stunden. Nachdem die Liftanlage in Ihren Räumlichkeiten eingebaut und geprüft wurde, erhalten Sie durch den technischen Berater eine ausführliche Einweisung und nehmen Ihren Lift persönlich in Betrieb. Haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Fragen oder Probleme, stehen wir Ihnen unter einer speziellen Service-Hotline natürlich weiterhin gern zur Verfügung.

 

 

7.  Rechnungsbegleichung

 

Nach erfolgter Installation und Inbetriebnahme des Sitzliftes erhalten Sie Ihre Rechnung.

 

 

 

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