Pflegekassenzuschuss auch für Treppenlifte
Pflegestärkungsgesetz
Hier können Sie die Broschüre des Pflegestärkungsgesetzes anfordern. Darin finden Sie die gesamten Regelungen, u.a. zu den Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für Pflegebedürftige. Darunter fällt auch der Einbau eines Treppenlifts mit einer Förderung von bis zu 4.180 € pro Pflegebedürftigen bzw. bis 16.720 € pro Wohngemeinschaft.
Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistung[...]
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Das Pflegestärkungsgesetz (Stand Novembe[...]
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Fördermittelbeantragung
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Suche und Beantragung aller in Frage kommenden Fördermittel.
Zuschuss von der Pflegeversicherung
Grundsätzlich kann ein Treppenlift von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt pro pflegebedürfitiger Person im Haushalt ab 01.01.2025 4.180-€ oder in einer Wohngemeinschaftsanlage für max. 4 pflegebedürftige Personen zusammen 16.720-€.
Die Antragstellung erfolgt formlos bei Ihrer Krankenversicherung. Die Pflegekasse sendet Ihnen anschließend ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Gleichzeitig beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um die Notwendigkeit eines Lifts im häuslichen Umfeld festzustellen.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist der Nachweis eines Pflegegrades (mind. Pflegegrad 1) und eine Bescheinigung vom medizinischen Dienst, dass der Antragsteller auf einen Treppenlift angewiesen ist. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, ist das Datum der Antragstellung für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend.
Ein Rechtsanspruch ist nicht gegeben. Es lohnt sich dennoch einen Antrag zu stellen. Die Pflegeversicherungen haben erkannt, dass es günstiger ist, Sie so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Lebensumfeld ein weitestgehend selbständiges Leben führen zu lassen.
Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
* Bei unseren Treppenlift-Preisen handelt es sich um Komplettpreise, die folgende Leistungen enthalten: Die Kosten für die Herstellung der Liftanlage, die Anlieferung zum Einbauort, eine technische Beratung, die erforderliche Treppenvermessung, den Einbau, die Inbetriebnahme und die Kundeneinweisung. Zusätzlich können Sie sich mit unseren Wartungs- und Reparatur-Paketen gegen unvorhersehbare Folgekosten absichern.
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01.01.2025
Erhöhung des Pflegekassenzuschusses auf 4.180 € u.a. für den EInbau eines Treppenlifts
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