Pflegekassenzuschuss auch für Treppenlifte

Pflegestärkungsgesetz

Hier können Sie die Broschüre des Pflegestärkungsgesetzes anfordern. Darin finden Sie die gesamten Regelungen, u.a. zu den Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für Pflegebedürftige. Darunter fällt auch der Einbau eines Treppenlifts mit einer Förderung von bis zu 4.180 € pro Pflegebedürftigen bzw. bis 16.720 € pro Wohngemeinschaft.

 

 

- 2025 -

Änderungen in der Pflege

Erhöhte Leistungsbeiträge für Pflegeleistungen ab 01.01.2025
Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistung[...]
PDF-Dokument [30.3 KB]
Pflegestärkungsgesetz 2 (gültig ab 01.01.2017)
Das Pflegestärkungsgesetz (Stand Novembe[...]
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Weiter Informationen zum Pflegestärkungsgesetz erhalten Sie hier:

 

www.pflegestaerkungsgesetz.de

 

Unsere Angebote zum Sparpreis

 

Angebot komplett für 1 Etage für gerade Treppen bis 5 m

 

Nutzergewicht      bis 160 kg

 

Kaufpreis              4.495,- €*

Pflegekase         - 4.180,- €*

Zuzahlung               315,- €*

 

  Zustand          neu

  Lieferant         Access BDD

  Lieferzeit        1-2 Wochen

 

* inkl. MwSt.  versandkostenfrei

 

Angebot komplett für 1 Etage

bis 6 m inkl. 1 x 90°-Kurve

 

Nutzergewicht      bis 120 kg

 

Kaufpreis              8.495,- €*

Pflegekase          -4.180,- €*

EinmalZahlung     4.315,- €*

(oder 36 x 125,- €)

 

Zustand          neu

Lieferant         Platinum

Lieferzeit        4-6 Wochen

 

 * inkl. MwSt.   versandkostenfrei

 

Fördermittelbeantragung

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Suche und Beantragung aller in Frage kommenden Fördermittel.

Zuschuss von der Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann ein Treppenlift von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt pro pflegebedürfitiger Person im Haushalt ab 01.01.2025 4.180- oder in einer Wohngemeinschaftsanlage für max. 4 pflegebedürftige Personen zusammen 16.720-.

 

Die Antragstellung erfolgt formlos bei Ihrer Krankenversicherung. Die Pflegekasse sendet Ihnen anschließend ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Gleichzeitig beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um die Notwendigkeit eines Lifts im häuslichen Umfeld festzustellen.

 

Voraussetzung für einen Zuschuss ist der Nachweis eines Pflegegrades (mind. Pflegegrad 1) und eine Bescheinigung vom medizinischen Dienst, dass der Antragsteller auf einen Treppenlift angewiesen ist. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, ist das Datum der Antragstellung für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend.

 

Ein Rechtsanspruch ist nicht gegeben. Es lohnt sich dennoch einen Antrag zu stellen. Die Pflegeversicherungen haben erkannt, dass es günstiger ist, Sie so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Lebensumfeld ein weitestgehend selbständiges Leben führen zu lassen.

 

Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

* Bei unseren Treppenlift-Preisen handelt es sich um Komplettpreise, die folgende Leistungen enthalten: Die Kosten für die Herstellung der Liftanlage, die Anlieferung zum Einbauort, eine technische Beratung, die erforderliche Treppenvermessung, den Einbau, die Inbetriebnahme und die Kundeneinweisung. Zusätzlich können Sie sich mit unseren Wartungs- und Reparatur-Paketen gegen unvorhersehbare Folgekosten absichern.

Kontakt    

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Aktuelles 

2025

Änderungen in der Pflege

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Aktualisierungen:

 

01.01.2025

Erhöhung des Pflegekassenzuschusses auf 4.180 € u.a. für den EInbau eines Treppenlifts

 

01.01.2024

Neue Produkte & Aktions-Preise

 

01.01.2024

Anpassung Rechtstexte

 

01.10.2023

Neuer Platinum Curve

120kg / 160 kg

 

01.01.2023

Neue Angeobte &

Preisanpassungen

 

01.01.2023

Gesetzesänderungen

Rechtstexte angepasst

 

03.01.2022

Neue Angeobte &

Preisanpassungen

 

01.01.2022

Neuer Link zur EU-Schlichtungsstelle

 

01.01.2021

Marktstart 

Access BDD Flow X

 

20.03.2020

"Corona"-Hygiene-Auflagen werden durch uns erfüllt

 


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