Was muss ich tun, um den finanziellen Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten?

In der Regel reicht ein formloser Antrag auf eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (gemäß § 40 SGB XI) bei der zuständigen Krankenkasse. Begründen Sie in diesem, warum diese Maßnahme, z.B. der Kauf und Einbau eines Treppenliftes, für Sie notwendig ist. Hierzu beziehen Sie sich auf Ihre Pflegestufe, Ihrem Krankheitsbild und auf Ihre persönliche Wohnsituation. Legen Sie auch eine Kopie eines Angebotes zum Erwerb eines Treppenliftes bei.

 

Haben Sie noch keine Pflegestufe beantragt, tun Sie dies gleichzeitig, denn die Anerkennung einer Pflegestufe ist eine Voraussetzung für die Gewährung des Pflegekassenzuschusses.

 

Wichtig ist, dass die Beantragung der Pflegestufe und des Zuschusses vor Beginn des Einbaus eines Treppenlifts erfolgt.

 

Die Pflegekassen sind bemüht und nunmehr auch per Gesetz ( Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) angehalten, spätestens innerhalb von 14 Tagen auf Ihren Antrag zu reagieren. Der beauftragte Medizinische Dienst der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse wird Ihre persönliche Situation zu Hause prüfen und eine Entscheidung auf die Notwendigkeit des Einbaus eines Treppenliftes treffen.

 

Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

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