Wann erfolgt die Bezahlung des Liftes?
Mit dem Einbau und der Inbetriebnahme Ihrer Liftanlage erhalten Sie die Rechnung. Der darin ausgewiesene Betrag ist dann innerhalb von 14 Tage fällig, sofern mit Ihnen nichts anderes vereinbart ist. Sie haben die Möglichkeiten der Barzahlung, der Überweisung oder des Lastschriftverfahrens.
Bei Mietverträgen oder Treppenliftfinanzierungen können weitere Zahlungsvarianten zur Anwendung kommen.
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01.01.2026
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Rechtstexte angepasst
07.10.2025
Neues Batterie-Entsorgungsgesetz in Kraft getreten
01.01.2025
Erhöhung des Pflegekassenzuschusses auf 4.180 € u.a. für den EInbau eines Treppenlifts