Wann erfolgt die Bezahlung des Liftes?

Mit dem Einbau und der Inbetriebnahme Ihrer Liftanlage erhalten Sie die Rechnung. Der darin ausgewiesene Betrag ist dann innerhalb von 14 Tage fällig, sofern mit Ihnen nichts anderes vereinbart ist. Sie haben die Möglichkeiten der Barzahlung, der Überweisung oder des Lastschriftverfahrens.


Bei Mietverträgen oder Treppenliftfinanzierungen können weitere Zahlungsvarianten zur Anwendung kommen.

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2025

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01.01.2026

Neue Angeobte &

Preisanpassungen

 

01.01.2026

REHACARE in Düsseldorf 

23.-26.09.2026

(Link siehe oben)

 

01.01.2026

Gesetzesänderungen

Rechtstexte angepasst

 

07.10.2025

Neues Batterie-Entsorgungsgesetz in Kraft getreten

 

01.01.2025

Erhöhung des Pflegekassenzuschusses auf 4.180 € u.a. für den EInbau eines Treppenlifts

 


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