Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.180_€ je Pflegebedürftigen bezuschusst werden. Unter diese Maßnahmen zählt auch der Einbau eines Treppenlifts.

 

Leben z.B. vier Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft kann der Zuschuss von jedem Pflegebedürftigen beantragt werden, so dass maximal 16.720_€ je Maßnahme gewährt werden können. Der Gesamtbetrag von 16.720-€ erhöht sich auch dann nicht weiter, wenn mehr als vier Anspruchsberechtigte in einer Wohngemeinschaft wohnen. Der Anspruch wird dann anteilig aufgeteilt (§40, SGB XI).

 

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01.01.2025

Erhöhung des Pflegekassenzuschusses auf 4.180 € u.a. für den EInbau eines Treppenlifts

 


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